Dienstfahrrad – Jetzt Steuervorteil nutzen
Seit 2012 ist der Dienstwagen dem Dienstfahrrad gleichgestellt. Das heißt, Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern ein individuelles Fahrrad, E-Bike oder S-Pedelec als Dienstfahrrad anbieten und damit ihre Motivation & Gesundheit steigern. Die Arbeitgeber haben keine Kosten, einen geringen Aufwand und sparen Sozialabgaben.
Die Mitarbeiter müssen nur 1 % des Brutto-Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern und können das Dienstfahrrad uneingeschränkt privat nutzen. Zudem wird das zu versteuernde Bruttoeinkommen um die Leasingrate und den Versicherungsbeitrag gesenkt.
Dienstfahrrad für Arbeitgeber
- Motivation & Gesundheit der Mitarbeiter steigern
- Sozialabgaben sparen
- Positives & nachhaltiges Unternehmensimage
- Dienstfahrrad statt Parkplatzsuche
- Wenig Aufwand & keine Kosten
Dienstfahrrad für Arbeitnehmer
- Steigerung der Fitness
- Bis zu 40% Ersparnis gegenüber Neukauf
- Vollkaskoversicherung mit Mobilitätsgarantie
- Berufliche & private Nutzung
- Wichtiger Beitrag zum Umweltschutz